Kinder von Rückkehrenden
Bei den Kindern von Rückkehrenden ist ein besonders behutsamer Umgang erforderlich. Sie haben sich nicht bewusst für ein Leben unter dem „IS“ entschieden und werden daher allgemein als „Opfer“ betrachtet. Doch auch sie können radikalisiert sein.
Kindern aus „IS-Familien“ gilt in der Berichterstattung der Medien besondere Aufmerksamkeit. Sie gelten als „Opfer“, denn sie wurden von ihren Eltern in ein Krisengebiet gebracht beziehungsweise dort geboren und mussten unter der menschenverachtenden Herrschaft des „IS“ leben. Insgesamt geht es um schätzungsweise rund 300 deutsche Kinder und Jugendliche.
Was aus diesen Kindern wird, wird unsere Gesellschaft weiter beschäftigen, auch weil eine beträchtliche Zahl von Kindern noch nicht wieder in Deutschland ist. Mehr als 100 Kinder befinden sich noch in Syrien und im Irak, weil ihre Eltern dort in Haft sind (Stand Februar 2022).
Es ist anzunehmen, dass viele der Kinder durch ihre Erfahrungen unter der „IS“-Herrschaft oder in den Gefangenenlagern traumatisiert sind. Sie sind auf lange Sicht auf Unterstützung angewiesen.
Außerdem kann auch von Kindern und Jugendlichen der „IS“-Rückkehrenden eine Gefahr ausgehen. Unbewältigte Traumata sind ein Risikofaktor. Zudem sind sie in einem extremistisch-islamistischen Umfeld aufgewachsen. Unter der Herrschaft des „IS“ wurden Kinder bereits in jungem Alter indoktriniert und teilweise sogar militärisch ausgebildet. Dass Kinder von Rückkehrenden weiterhin in ideologisierten Familien leben, lässt befürchten, dass sie zu einer radikalisierten Nachfolgegeneration heranwachsen könnten.
Kindeswohl und Ideologie Wodurch sind Kinder von Rückkehrenden gefährdet?
Weder der Alltag unter der totalitären „IS“-Herrschaft noch Gefangenenlager sind für Kinder ein geeignetes Umfeld. Im sogenannten Kalifat waren der Zugang zu Bildung und zu medizinischer Versorgung eigeschränkt. Hinzu kamen Gewalt und oft die Trennung oder der Verlust von Angehörigen. Teilweise wurden Kinder und Jugendliche bewusst Gewalt ausgesetzt. Solche Erfahrungen können zahlreiche psychische Schäden hervorrufen.
Die Folge können unter anderem Traumatisierung, Angststörungen, Depressionen oder Entwicklungsauffälligkeiten sein.
Von diesem Problembereich können nicht nur Kinder von „IS“-Rückkehrenden betroffen sein. Generell kann das Aufwachsen in radikalisierten Familien die Entwicklung gefährden. Problematisch ist zum Beispiel, wenn Eltern Kontakte zu „Andersgläubigen“ ablehnen und ihre Kinder isolieren.
Warnsignale Wann ist Handeln gefragt?
Auch wenn es bei Dritten Besorgnis auslöst, wenn Kinder bei extremistischen Eltern aufwachsen, gibt es hohe Hürden für Eingriffe der Behörden – mit gutem Grund. Die Familie steht unter besonderem rechtlichem Schutz. Eltern haben das Recht, ihre Kinder nach ihren Vorstellungen zu erziehen (Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes). Gleichzeitig haben sie jedoch auch die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen und sie zu schützen.
Wenn Eltern jedoch ihre Rolle missbrauchen und ihre Kinder gefährden, kann der Staat eingreifen. Wenn konkrete Gefährdungen körperlicher oder seelischer Art zu erwarten sind, wird von „Kindeswohlgefährdung“ gesprochen. Dann kann das Jugendamt eingreifen, um die Gefahr abzuwenden. Bei rückkehrenden Familien kann allerdings nicht grundsätzlich von einer Kindeswohlgefährdung ausgegangen werden, dies muss vielmehr in jedem Einzelfall geprüft werden.
Bei Kindern von Rückkehrenden können die Erfahrungen zu einer Vielzahl von psychischen Problemen führen, unter anderem Traumatisierung, Angststörungen oder Depressionen. Anzeichen dafür können zum Beispiel Schlafstörungen, Entwicklungsauffälligkeiten oder Sprach- und Lernstörungen sein. Ein Trauma kann zu erhöhter Wachsamkeit und Schreckhaftigkeit führen. Viele betroffene Kinder entwickeln Abwehrmechanismen – dazu kann gehören, dass sie sehr misstrauisch gegenüber Erwachsenen sind.
Solche Probleme sind jedoch nicht immer offensichtlich. Eine Traumatisierung zu erkennen, zu verstehen und zu behandeln, braucht oftmals Zeit. Auch wenn sich Kinder von Rückkehrenden eher ruhig und unauffällig verhalten, sollte davon ausgegangen werden, dass sie durch ihre Erfahrungen belastet sind.
Wiedereingliederung Den Weg zurück ermöglichen
Fachleute betonen, dass Kinder von „IS“-Rückkehrenden nicht als potenzielle Täterinnen und Täter gesehen werden dürfen, sondern als Opfer, die auf Schutz und Hilfe angewiesen sind.
Die Handlungskonzepte der Behörden sehen vor, die Rückkehrenden zu begleiten, um in ein normales Leben zu finden. Dabei ist eine Vielzahl von Akteuren beteiligt, darunter auch Sicherheitsbehörden. Wenn es bei der Wiedereingliederung auch um Kinder geht, sind Fachleute gefragt wie Kinder- und Jugendpsychologen:innen sowie die Jugendämter. Alle Beteiligten sollten das Kindeswohl mit im Blick haben.
Teil der Wiedereingliederung ist auch die Information und Beratung des sozialen Umfelds, dazu gehören auch Schulen und Kitas. Dabei werden gegebenenfalls der schulpsychologische Dienst beziehungsweise die psychosozialen Dienste der Kita einbezogen.
Das könnte Sie auch interessieren Weiterführende Informationen
- „Rehabilitation von „IS“-Rückkehrerinnen und ihren Kindern“, Bundeszentrale für politische Bildung
- „Zwischen Religionsfreiheit und möglicher Kindeswohlgefährdung“, Bundeszentrale für politische Bildung
- „Kindeswohl bei Aufwachsen in islamistisch oder salafistisch geprägten Familien“, Orienierungshilfe für Jugendämter des Landes Niedersachsen
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