Inhalt
Um die Gesellschaft vor Gefahren zu schützen, sieht das deutsche Recht bestimmte Mittel der Prävention vor. So können potentielle „Gefährder“ überwacht oder sogar in Gewahrsam genommen werden – auch ohne eine Straftat begangen zu haben. Dem Sicherheitsgedanken, der diesen Maßnahmen zugrunde liegt, stehen die durch das Grundgesetz geschützten individuellen Freiheitsrechte der betroffenen Personen gegenüber. Die Veranstaltung bot Anregungen für Unterrichtsdebatten zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit an.
Dieser Webtalk richtete insbesondere an Schulleitungen, Fachkräfte der Schulsozialarbeit und Lehrkräfte.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).
Die Veranstaltung war Teil der Webtalk-Reihe "Schule Radikalisierung – Prävention", die sich insbesondere an Schulleitungen, Lehrkräfte, Fachkräfte der Schulsozialarbeit, der außerschulischen Bildung, der Präventionsarbeit und an Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftler wendet. Neben inhaltlichen Impulsen sollen die einzelnen Webtalks auch Raum für den Austausch untereinander geben.
Veranstalter der Webtalk-Reihe sind der Infodienst Radikalisierungsprävention der bpb, das Forschungsnetzwerk Radis, das Kompetenzzentrum Islamistischer Extremismus (KN:IX), vertreten durch ufuq e. V. und das Georg-Eckert-Institut. Mehr Informationen zur Webtalkreihe erhalten Sie auf der Website der bpb.
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