Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.gegen-gewaltbereiten-salafismus.nrw und ihre Unterseiten.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Die Internetseite www.gegen-gewaltbereiten-salafismus.nrw ist gemäß einer im November 2021 durchgeführten und im Februar 2022 aktualisierten Überprüfung mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV) vom 18. Juni 2019 vereinbar.
Seit diesem Zeitpunkt wurden folgende technische Änderungen durchgeführt, die möglicherweise Auswirkungen auf die Zugänglichkeit hatten und deren Barrierefreiheit noch nicht überprüft wurde:
- Regelmäßige erforderliche Updates des Redaktionssystems nrwGOV (basierend auf Drupal 9)
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 14.10.2019 durch die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen erstellt und zuletzt am 20.12.2022 aktualisiert.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde im Rahmen einer Selbstbewertung durch das Barrierefreiheitsteam des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich über das Kontaktformular zur Barrierefreiheit oder per E-Mail an das Postfach sehen(at)politische-bildung.nrw.de wenden, um Ihre Hinweise und Anregungen mit dem Redaktionsteam zu teilen.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns durch die Kontaktaufnahme via E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten ausdrücklich auf freiwilliger Basis übermitteln (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO). Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Durchsetzungsverfahren
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.gegen-gewaltbereiten-salafismus.nrw von der Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
E-Mail an die Überwachungsstelle senden
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie unter www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
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